"Auf Grund verschiedener Anfragen, ob von den sogenannten PCR „Lolli-Tests“ und Antigen - Selbsttests für Schülerinnen und Schülern eine Gesundheitsgefahr ausgehen kann, bezieht die Unfallkasse NRW mit dieser Email Stellung. […] Sie finden diese Informationen auch auf unserer Homepage unter www.unfallkasse-nrw.de […]

Derzeit kursiert das Gerücht, dass die Abstrichtupfer in den Corona „Lolli-Tests“ mit Ethylenoxid beschichtet und daher krebserregend seien. […] Die Sorgen der Eltern werden seitens der Unfallkasse UK NRW sehr ernst genommen. Als Träger der gesetzlichen Schülerunfallversicherung ist uns die Aufklärung der Öffentlichkeit, Schulen und Erziehungsberechtigten wichtig. […]

Die Antwort der Unfallkasse NRW auf die Fragestellung „Kann von den Abstrichtupfern der „Corona-Lolli-Tests“ und der Antigen-Selbsttests eine Gesundheitsgefahr ausgehen?“, lautet wie folgt:

Nein! Grundsätzlich sehen wir keine Gesundheitsgefahren bei der Anwendung von Abstrichtupfern in „Corona Lolli-Tests“ und Antigen – Selbsttests, die mit Ethylenoxid ordnungsgemäß sterilisiert wurden und die eine CE-Kennung und/oder vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Zulassung erhalten haben.

Begründung: Der Stiel des „Testskits“ besteht üblicherweise aus Kunststoff - z.B. Polystyrol (PS), das „Wattebausch-Ende“ aus steriler Viskose. Insofern enthalten die Abstrichtupfer, von der Sache her gesehen, keine schädlichen Substanzen. Grundsätzlich müssen Abstrichtupfer, wie andere Medizinprodukte auch, vor deren Benutzung sterilisiert werden. Zur Sterilisation von Tupfern wird üblicherweise Ethylenoxid verwendet, das sich seit Jahrzehnten in der Medizin bewährt hat. In Hinblick auf Ethylenoxid in Medizinprodukten sind international strenge Grenzwerte etabliert. Das Sterilisations- und Zulassungsverfahren ist in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich streng reguliert (z.B. durch das Medizinproduktegesetz, die Medizinproduktebetreiberverordnung). Damit soll sichergestellt werden, dass alle ggf. verbleibenden Rückstände ungefährlich für den Menschen sind. Die Schlussfolgerung, dass die Abstrichtupfer mit Ethylenoxid beschichtet sind, trifft daher nicht zu. […]"

Quelle: E-Mail der Unfallkasse NRW vom 25.05.2021