Aktualisierung! 07.05.2020

>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

liebe Kolleginnen und Kollegen

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Die nächsten Schritte zur Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebes gestalten sich in Nordrhein-Westfalen wie folgt:

I.   Präsenzunterricht in den Grundschulen 

Ab morgen, 7. Mai 2020, wird in dieser Woche in den Grundschulen der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen wiederaufgenommen. Am 7. und 8. Mai 2020 findet also Unterricht nur für die Viertklässler statt. Darüber hatte ich Sie bereits mit der SchulMail Nr. 17 vom 30. April 2020 informiert.

Ab Montag, 11. Mai 2020, werden tageweise rollierend alle Jahrgänge der Grundschule wieder unterrichtet. Um allen Schülerinnen und Schülern auch in dieser außergewöhnlichen Zeit einen gleichen Zugang zur Schule zu ermöglichen, bedeutet dies: Pro Wochentag wird ein Jahrgang in der Schule unterrichtet; am Folgetag der nächste Jahrgang. Unter Berücksichtigung der Feiertage werden die Schulleitungen sicherstellen, dass alle Jahrgänge bis zum Ende des Schuljahres in möglichst gleichem Umfang unterrichtet werden. Dieses auf einzelne Tage ausgerichtete Rotationsmodell kann in Absprache mit der Schulaufsicht auch auf zwei aufeinanderfolgende Tage abgeändert werden. Dabei ist ebenfalls sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Sommerferien und unter Berücksichtigung der Feiertage möglichst im gleichen Umfang am Präsenzunterricht teilnehmen können. Für Schulen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht gilt die Regelung entsprechend für die einzelnen Lerngruppen.

Alle Schulen sollen, auch im Interesse der Eltern, einen transparenten und verbindlichen Plan erarbeiten, aus dem ersichtlich wird, an welchen Tagen die verschiedenen Lerngruppen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht haben. Hierbei ist zu beachten, dass die festgelegten beweglichen Ferientage weiterhin Bestand haben.

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IV.   Corona-Betreuungsverordnung

Eine Grundlage der Wiederaufnahme des Schulbetriebs für weitere Schülergruppen ist die Corona-Betreuungsverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die Neufassung tritt mit Wirkung vom 7. Mai 2020 in Kraft. Sie bestimmt unter anderem, dass in allen Schulen beim Unterricht ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Schülerinnen und Schülern und auch zu den Lehrkräften zu wahren ist. Die neue Betreuungsverordnung finden Sie unter:

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie, Link öffnet neues Fenster" style="color: rgb(30, 87, 154); text-decoration: underline;">https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200505_coronabetrvo_ab_07.05.2020.pdf, Link öffnet neues Fenster" style="color: rgb(30, 87, 154); text-decoration: underline;">https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200505_coronabetrvo_ab_07.05.2020.pdf

V.   Hygienestandards

Auf der Grundlage der Informationen aus der 15. SchulMail sind gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden „Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen in Zusammenhang mit Covid-19“ erarbeitet und mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Unfallkasse NRW abgestimmt worden. Sie finden das Dokument im Anhang.

VI.  Schulrechtliche Änderungen  

Der Landtag hat in der vergangenen Woche dem „Bildungssicherungsgesetz“ sowie den auf seiner Basis vorgenommenen Änderungen für die verschiedenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen zugestimmt. Damit entfallen in diesem Jahr die landeseinheitlich gestellten Aufgaben in Deutsch, Englisch und Mathematik im Abschlussverfahren zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und zum mittleren Schulabschluss. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten, die an deren Stelle treten, können auch zu einem späteren Zeitpunkt geschrieben werden.

Auch der Verzicht auf Versetzungsbestimmungen beim Übergang in die nächsthöhere Jahrgangsstufe gehört zu den wesentlichen Punkten dieser schulrechtlichen Änderungen. Die Vergabe von Abschlüssen und Berechtigungen bleibt gleichwohl an die Einhaltung der Leistungsanforderungen gebunden. Im Anhang dieser SchulMail erhalten Sie weitere Informationen zu den schulrechtlichen Änderungen, die für die Umsetzung der oben genannten Eckpunkte von grundlegender Bedeutung sind. Zudem möchte ich Sie noch einmal auf die so genannte FAQ-Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen aufmerksam machen; Sie finden diese hier.

Die erweiterten Regelungen für die Berufskollegs werden Ihnen in gesonderter SchulMail zeitnah übermittelt.

Abschließend möchte ich Ihnen danken, dass Sie und alle am Schulleben beteiligten Gruppen, in den herausfordernden Zeiten dieser Pandemie eine schrittweise Rückkehr in einen geordneten, verlässlichen Schulalltag ermöglichen und dabei auch mit Ängsten und Sorgen ganz unterschiedlicher Personen und Gruppen umgehen. Danke für Ihr Engagement, Ihre Umsicht und Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Quelle: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) vom 30.04.2020